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Elektronisches Rezept, neu ab 1.1.2024

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Der Countdown läuft, nicht nur Silvester steht vor der Tür auch das neue E-Rezept.

Seit dem 1. Juli 2023 ist der bundesweite Rollout des elektronischen Rezepts in vollem Gange. Die Bundesregierung plant, Vertragsärztinnen und -ärzte ab dem 1. Januar 2024 dazu zu verpflichten, für verschreibungspflichtige Arzneimittel ausschließlich eRezepte auszustellen. Ein entsprechendes Gesetz steht in den Startlöchern. Tauche mit uns in die Welt des E-Rezepts ein und erfahre, welche Veränderungen dieses innovative System in der medizinischen Landschaft mit sich bringt.

Elektronisches Rezept ab 1.1. 2024
(c) Bild von Praxiskonzepte mit Weitblick

Es gibt zwei Wege, ein e-rezept vor Ort in der Apotheke einzulösen:

  • mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK):

    Patienten benötigen nur ihre Gesundheitskarte, die in der Apotheke gesteckt wird. Das eRezept wird nicht auf der eGK gespeichert.

  • per eRezept-App der gematik auf dem Smartphone

    Patient:innen benötigen für die App ein Smartphone, eine neuere Gesundheitskarte und eine PIN von der Krankenkasse. Patient:innen müssen sich dann in der App mit ihrer persönlichen eGK-PIN anmelden, die sie von ihrer Krankenkasse erhalten.

    Die App bietet einige zusätzliche Services: Mit ihr können Versicherte das Arzneimittel vorab online in der Apotheke bestellen.

     

Datensicherheit:

Für den Arzt oder die Ärztin spielt es beim Ausstellen keine Rolle, auf welchem Weg ein eRezept eingelöst wird. Denn das Rezept befindet sich weder auf der eGK noch in der App, sondern ist auf dem zentralen eRezept-Server der Telematikinfrastruktur
gespeichert.
Karte oder gematik-App sind jeweils nur der Schlüssel, mit dem die Apotheke Zugriff auf die Verordnung erhält. App-Nutzer können die Verordnung auf ihrem Smartphone einsehen.

Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_65739.php

Sebastian Bähr

Autor

Sebastian Bähr
Inhaber, FA Allgemeinmedizin, Notfallmedizin, Bergwachtnotarzt, Asgodom-Coach

Haus der Gesundheit II, Ruhpolding

 

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